Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten  Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Gewerbe-/Gaststättenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeitzer Straße 15

    06722 Droyßig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar

    Kontakt

    E-Mail: info@vgem-dzf.de

    Telefon Festnetz: 034425 414-41

    Telefon Festnetz: 034425 414-11

    Fax: 034425 271-87

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2006

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Kosten

    Die Genehmigung einer Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020