Veranstaltung Erlaubnis
Veranstaltung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Gewerbe-/Gaststättenwesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar
Kontakt
E-Mail: info@vgem-dzf.de
Telefon Festnetz: 034425 414-41
Telefon Festnetz: 034425 414-11
Fax: 034425 271-87
Kosten
Die Genehmigung einer Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt