Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten  Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei bei der Stadt Zeitz anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Zuständige Stelle

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Zeitz

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    06712 Zeitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-240

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-264(Gewerbe)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-232(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-225(Straßenverkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 3441 83-208(Hundeangelegenheiten)

    Fax: +49 3441 83-231

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-zeitz.de

    E-Mail: hunde@stadt-zeitz.de

    E-Mail: sondernutzung@stadt-zeitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2008

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Formulare

    Hinweise für Zeitz: Spezialisierung

    Arbeitshilfe - Welchen Antrag brauche ich für welche Anmeldung?

    1. Mit dem Dokument "Infoblatt Antrags- und Anzeigepflichten für öffentliche Veranstaltungen" erhalten Sie eine Übersicht / Checkliste, welche Anträge für welche Veranstaltungen eingereicht werden müssen. Die erleichtert die Antragstellung sehr.

    2. Für Veranstaltungen mit unter 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen ist die "Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen" auszufüllen. Inwiefern der Anzeige weitere Anlagen beigelegt werden müssen, ist detailliert in dem Formular ausgewiesen. Die Anlagen sind online bereitgestellt.

    3. Für Veranstaltungen mit über 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen ist die "Anzeige einer öffentlichen Großveranstaltung" auszufüllen. Inwiefern der Anzeige weitere Anlagen beigelegt werden müssen, ist detailliert in dem Formular ausgewiesen. Die Anlagen sind online bereitgestellt.


    Kosten

    Die Genehmigung einer Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020