Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.
Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.
Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.
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Ansprechpartner
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Beschreibung
Allgemeine Gefahrenabwehr
- Kampfmittel und Fundmunition
- Versammlungsrecht
- Jugendschutz
Gewerbeangelegenheiten
- § 30 GewO Privatkrankenanstalten
- § 34f GewO Finanzanlagenvermittler
- § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
- § 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler
- § 69 GewO Festsetzen von Messen, Ausstellungen und Großmärkten
Jagd-und Fischereiwesen
Personenstandswesen und Namensrecht
Schornsteinfegerwesen
Schwarzarbeit
Waffen- und Sprengstoffrecht
Fachaufsicht über die Kommunen im allgemeinen und speziellen Gefahrenabwehrrecht
Leistungen
- Anmeldung Veranstaltung
- Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
- Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
- Fischereischein
- Fischerprüfung
- Gaststättenbetrieb - Anordnungen erlassen (nachträglich)
- Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbsmäßige Hundehaltung erlauben
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein
- Kampfmittelbeseitigung
- Ladenöffnungszeiten
- Namensänderung
- Ordnungswesen
- Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
- Schornsteinfegerwesen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Versammlungen - Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
- Waffenbesitzkarte
- Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
- Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
- Waffenhandel: Fachkundeprüfung abnehmen
- Waffenschein ausstellen
- Waffentransport - Erlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4243
Fax: +49 3904 7240-54291
Kontaktperson
Herr Sebastian Reinhardt (Sachgebietsleiter)
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4243
Fax: +49 3904 7240-54291
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Anmeldung einer Veranstaltung
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:
- Sicherheitskonzept
- Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
- Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
- Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
- Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
- Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
- Nachweis einer Veranstalterversicherung
- Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
- Anlagenverzeichnis
Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
- Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S
Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.
- Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
- Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
- Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
- Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
- Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.
Fristen
Antragsfrist: 6 Monate (Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.
Kosten
Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022