Beratung zum Tierschutz beantragen
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Das Land unterstützt Tierschutzprojekte finanziell. Neben der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungsbedingungen in Tierheimen werden Projekte, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sowie besonders tiergerechte Haltungsbedingungen und die öffentlichkeitswirksame Würdigung herausragender Initiativen und Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes gefördert. Anträge zur Förderung finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65, Tierschutz.
Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 31 Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 31 FD Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1457(31.2 SG Lebensmittelüberwachung)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1440(Fachdienstleitung)
Fax: +49 3471 684-551440
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1461(31.1 SG Veterinärangelegenheiten)
E-Mail: vet@kreis-slk.de
Internet
Formulare
Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
Anlage zum Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Tiere, Tierzucht, Tierschutzgesetz, Tierhalter, Schutz, Tierschutz