Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Beratung zum Tierschutz beantragen

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

    Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

    Das Land unterstützt Tierschutzprojekte finanziell. Neben der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungsbedingungen in Tierheimen werden Projekte, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sowie besonders tiergerechte Haltungsbedingungen und die öffentlichkeitswirksame Würdigung herausragender Initiativen und Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes gefördert. Anträge zur Förderung finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65, Tierschutz.

    Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schkopau - Ordnung u. Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 18

    06258 Schkopau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Linie 724
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
    • Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle-Eisenach
    • Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 5
    • Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
      Linie:
      • Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Katzen - Antrag zur Bezuschussung der Kastration von zugelaufenen wilden, herrenlosen Katzen und Katern
    Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
    Anlage zum Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Tiere, Tierzucht, Tierschutzgesetz, Tierhalter, Schutz, Tierschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English