Beratung zum Tierschutz beantragen
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Das Land unterstützt Tierschutzprojekte finanziell. Neben der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungsbedingungen in Tierheimen werden Projekte, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sowie besonders tiergerechte Haltungsbedingungen und die öffentlichkeitswirksame Würdigung herausragender Initiativen und Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes gefördert. Anträge zur Förderung finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65, Tierschutz.
Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Ordnung u. Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schkopau, Schulstraße
Linie:- Bus: Linie 724
- Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
Linie:- Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
- Haltestelle: Schkopau, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Halle-Eisenach
- Haltestelle: Schkopau, Am Schloß
Linie:- Straßenbahn: Tram 5
- Haltestelle: Schkopau, Bunawerke
Linie:- Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-schkopau.de
Kontaktperson
Herr Schöbel
Internet
Formulare
Katzen - Antrag zur Bezuschussung der Kastration von zugelaufenen wilden, herrenlosen Katzen und Katern
Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
Anlage zum Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Tiere, Tierzucht, Tierschutzgesetz, Tierhalter, Schutz, Tierschutz