Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Beratung zum Tierschutz beantragen

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

    Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

    Das Land unterstützt Tierschutzprojekte finanziell. Neben der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungsbedingungen in Tierheimen werden Projekte, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sowie besonders tiergerechte Haltungsbedingungen und die öffentlichkeitswirksame Würdigung herausragender Initiativen und Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes gefördert. Anträge zur Förderung finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65, Tierschutz.

    Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Hausanschrift

    Brandenburger Straße 100

    39307 Genthin

    Haltestellen

    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Di: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Fr: 08:30-11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03921 949-3900

    Fax: 03921 949-9639

    E-Mail: veterinaeramt@lkjl.de

    Formulare

    Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
    Anlage zum Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Tierschutz, Tierzucht, Schutz, Tierhalter, Tiere, Tierschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English