Beratung zum Tierschutz beantragen
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Das Land unterstützt Tierschutzprojekte finanziell. Neben der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungsbedingungen in Tierheimen werden Projekte, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sowie besonders tiergerechte Haltungsbedingungen und die öffentlichkeitswirksame Würdigung herausragender Initiativen und Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes gefördert. Anträge zur Förderung finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65, Tierschutz.
Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65
Ansprechpartner
Sachgebiet Veterinärwesen
Adresse
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03901 840-7801
E-Mail: Vete@Altmarkkreis.de(Dr.Friederike.Pierau@Altmarkkreis-Salzwedel.de)
Formulare
Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
Anlage zum Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Tierschutz, Tierschutzgesetz, Tiere, Schutz, Tierzucht, Tierhalter