Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Beratung zum Tierschutz beantragen

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

    Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

    Das Land unterstützt Tierschutzprojekte finanziell. Neben der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungsbedingungen in Tierheimen werden Projekte, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sowie besonders tiergerechte Haltungsbedingungen und die öffentlichkeitswirksame Würdigung herausragender Initiativen und Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes gefördert. Anträge zur Förderung finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65, Tierschutz.

    Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 65

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Veterinärwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-7801

    E-Mail: Vete@Altmarkkreis.de

    Formulare

    Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt
    Anlage zum Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Tiere, Tierzucht, Tierschutzgesetz, Tierhalter, Schutz, Tierschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English