Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

    Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

    Zuständigkeit

    Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei

    Beschreibung

    Die unteren Waffen-, Jagd- und Fischereibehörden setzen gesetzliche Vorgaben im Landkreis Wittenberg um und sind für Genehmigungen, Überwachungen und Prüfungen zuständig.

    Untere Waffenbehörde

    Die Behörde erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse wie Waffenbesitzkarten, Erwerbsberechtigungen und den Kleinen Waffenschein. Sie genehmigt Munitionserwerb, Schießerlaubnisse außerhalb von Schießstätten sowie sprengstoffrechtliche Erlaubnisse für Vorderladerschützen und Böllerschützen. Zudem führt sie Zuverlässigkeitsprüfungen durch, überwacht Schießstätten und führt Waffenaufbewahrungskontrollen durch.

    Im Bereich Kampfmittel registriert sie Verdachtsflächen, nimmt Anzeigen über Funde entgegen und bearbeitet Verfahren zur Freigabe von Flächen.

    Untere Jagdbehörde

    Die Behörde stellt Jagdscheine aus, überprüft Jagdpachtverträge und genehmigt Satzungen der Jagdgenossenschaften. Sie koordiniert Abschusspläne, kontrolliert Fütterungen und organisiert die Jägerprüfung. Zudem bestellt sie Wildschadensschätzer und Jagdaufseher und wirkt bei der Bekämpung von Wildseuchen mit.

    Untere Fischereibehörde

    Sie erteilt Fischereischeine, führt die Fischerprüfung durch und kontrolliert Fischereigewässer. Zudem prüft und genehmigt sie Fischereipachtverträge, erlaubt Fischereiveranstaltungen und bestellt Fischereiaufseher.

    Mit diesen Aufgaben gewährleistet die Behörde Sicherheit, Rechtskonformität und den nachhaltigen Umgang mit Natur und Ressourcen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uh

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2014

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020