Jagdschein beantragen
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Zuständigkeit
Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei
Beschreibung
Die unteren Waffen-, Jagd- und Fischereibehörden setzen gesetzliche Vorgaben im Landkreis Wittenberg um und sind für Genehmigungen, Überwachungen und Prüfungen zuständig.
Untere Waffenbehörde
Die Behörde erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse wie Waffenbesitzkarten, Erwerbsberechtigungen und den Kleinen Waffenschein. Sie genehmigt Munitionserwerb, Schießerlaubnisse außerhalb von Schießstätten sowie sprengstoffrechtliche Erlaubnisse für Vorderladerschützen und Böllerschützen. Zudem führt sie Zuverlässigkeitsprüfungen durch, überwacht Schießstätten und führt Waffenaufbewahrungskontrollen durch.
Im Bereich Kampfmittel registriert sie Verdachtsflächen, nimmt Anzeigen über Funde entgegen und bearbeitet Verfahren zur Freigabe von Flächen.
Untere Jagdbehörde
Die Behörde stellt Jagdscheine aus, überprüft Jagdpachtverträge und genehmigt Satzungen der Jagdgenossenschaften. Sie koordiniert Abschusspläne, kontrolliert Fütterungen und organisiert die Jägerprüfung. Zudem bestellt sie Wildschadensschätzer und Jagdaufseher und wirkt bei der Bekämpung von Wildseuchen mit.
Untere Fischereibehörde
Sie erteilt Fischereischeine, führt die Fischerprüfung durch und kontrolliert Fischereigewässer. Zudem prüft und genehmigt sie Fischereipachtverträge, erlaubt Fischereiveranstaltungen und bestellt Fischereiaufseher.
Mit diesen Aufgaben gewährleistet die Behörde Sicherheit, Rechtskonformität und den nachhaltigen Umgang mit Natur und Ressourcen.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uh
Formulare
Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt