Jagdschein beantragen
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Zuständigkeit
Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rheineplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bernburg (Saale) Karlsplatz
Linie:- Bus: > über mehrere Linien zu erreichen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung * Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3471 684-561324
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1366(Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)
E-Mail: ordnung@kreis-slk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt