Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

    Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

    Zuständigkeit

    Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Ansprechpartner

    SG Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 2

    06217 Merseburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1230

    E-Mail: oeffentliche.ordnung@saalekreis.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins
    Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Untere Jagdbehörde

    Beschreibung

    Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Saalekreis gehört zum SG Öffentliche Ordnung und ist zuständig für die Anmeldung zur Jägerprüfung und die Ausstellung eines Jagdscheins.

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 2

    06217 Merseburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1219

    Telefon Festnetz: 03461 40-1237

    Fax: 03461 40-1218

    E-Mail: ordnungsamt@saalekreis.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins
    Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English