Jagdschein beantragen
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Zuständigkeit
Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.
Ansprechpartner
SG Öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: oeffentliche.ordnung@saalekreis.de
Telefon Festnetz: 03461 40-1230
Formulare
Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins
Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
Untere Jagdbehörde
Beschreibung
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Saalekreis gehört zum SG Öffentliche Ordnung und ist zuständig für die Anmeldung zur Jägerprüfung und die Ausstellung eines Jagdscheins.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@saalekreis.de
Telefon Festnetz: 03461 40-1219
Telefon Festnetz: 03461 40-1237
Fax: 03461 40-1218
Formulare
Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins
Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt