Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

    Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

    Zuständigkeit

    Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 9

    39288 Burg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus
    • Haltestelle: Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Verwaltungszentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr Hinweis abweichende Öffnungszeiten Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr Bußgeldstelle nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03921 949-9532

    Telefon Festnetz: 03921 949-3200

    E-Mail: fb-ordnung@lkjl.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de