Jagdschein beantragen
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Zuständigkeit
Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Postanschrift
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
Krankenhaus
Bus: Krankenhaus
Verwaltungszentrum
Bus: Verwaltungszentrum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr Hinweis abweichende Öffnungszeiten Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr  Bußgeldstelle nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt