• Wernigerode (Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt)
Jagdschein Erteilung

Jagdschein beantragen

Beschreibung

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

Zuständigkeit

Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

Ansprechpartner

Landkreis Harz - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 42

38820 Halberstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 03941 5970-4509(Sekretariat Skadi Klaiber)

Fax: 03941 5970-4160

Version

Technisch erstellt am 22.06.2007

Technisch geändert am 04.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 42

38820 Halberstadt

Dienstgebäude III, Zimmer 307e

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 42

38820 Halberstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

Formulare

Version

Technisch erstellt am 28.12.2016

Technisch geändert am 12.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020