Jagdschein beantragen
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Zuständigkeit
Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-4509
Fax: 03941 5970-4160
Kontaktperson
Herr Klaus Bendixen
Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontaktperson
Mitarbeitende Person
Telefon Festnetz: 03941 5970-4394
E-Mail: jagd@kreis-hz.de
Formulare
Antrag Jagdschein
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt