Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

    Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.

    Hinweise für Halle (Saale): Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung

    Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben. 

    Zuständigkeit

    Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211232

    Telefon Festnetz: +49 345 2211203

    Fax: +49 345 2211238

    Kontaktperson

    Formulare

    Jagd und Fisch, Datenschutzhinweis
    Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Jagdscheins
    Jagdschein, Antrag auf Erteilung

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Hinweise für Halle (Saale): Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung

    Folgende Angaben / Dokumente werden benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vollmacht
    • Nachweise über bestandene Jägerprüfung
    • Haftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung

    Die Antragsstellung kann persönlich, per Formular, aber auch formlos oder durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall, erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung

    In der Regel wird der Antrag sofort bearbeitet.

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.

    Hinweise für Halle (Saale): Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall.

    Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt.

    Die Gebühr ist bei Abgabe des Antrages per ec-Karte zu zahlen (keine Barzahlung möglich). 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Hinweise für Halle (Saale): Jagdschein, Ausstellung / Verlängerung

    Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English