Jagdschein beantragen
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Zuständigkeit
Der Jagdschein muss bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt werden.
Ansprechpartner
Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt