Haustierhaltung von besonders geschützter Arten melden

    Beschreibung

    Alle Halter lebender Wirbeltiere der besonders bzw. streng geschützten Arten haben gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ihren Tierbestand einschließlich aller laufenden Veränderungen unverzüglich schriftlich in Form einer Meldetabelle anzuzeigen. Dabei sind die nummerierten Kopien aller artenschutzrechtlichen Nachweisdokumente mitzusenden.

    Davon ausgenommen sind die in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten. Wirbellose Tiere wie Vogelspinnen und Skorpione unterliegen nicht der Meldepflicht. Zu den besonders geschützten Arten gehören unter anderem der überwiegende Teil der Exoten, wie z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen neben den Greifvögeln auch alle übrigen europäischen Vogelarten dazu. Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz möglich.

    Die Befreiung von der Meldepflicht bedeutet jedoch keine Freistellung vom Genehmigungserfordernis bei der Ein- und Ausfuhr.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - CITES-Büro

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 42 Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1912(Sachgebiet Wasser)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1891(Fachdienstleiterin)

    Fax: +49 3471 684-551890(Fax FD Natur und Umwelt)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1936(Sachgebiet Immission und Chemie)

    Fax: +49 3471 684-561010(Fax Poststelle des SLK)

    Telefon Festnetz: 03471 684-1902(Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1874(Sachgebiet Natur- und Artenschutz)

    E-Mail: umwelt@kreis-slk.de

    Internet

    Formulare

    Tierbestandsmeldung gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung an das CITES-Büro

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reideburger Straße 47

    06116 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 5704-0

    Fax: 0345 5704-190

    E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Tierbestandsmeldung gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung an das CITES-Büro

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - CITES-Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Zerbster Straße 7

    39264 Steckby

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039244 94090

    Fax: 039244 9409-19

    Formulare

    Tierbestandsmeldung gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung an das CITES-Büro

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllte Meldetabelle mit laufender Nummer, Art, Geschlecht, Jahrgang, Kennzeichen, Dokument-Nr. und Herkunft sowie der kompletten Adresse mit Unterschrift
    • Entsprechend nummerierte Kopien aller Nachweisdokumente;
    • Unterlagen für die Anmeldung einer Landschildkröte:
      • Wann und von wem erworben bzw. die ausgefüllte Meldetabelle
      • Kopie der gelben EU-Bescheinigung einschließlich des angehefteten Fotos
      • Auf A4-Blatt aufgeklebtes aktuelles Bauchpanzerfoto mit Datum, Gewicht der Schildkröte und der Nummer der zugehörigen EU-Bescheinigung. (s. Fotodokumentation bei Landschildkröten).

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. In die Meldetabelle ist jedes einzelne Tier mit einer einmaligen laufenden Nummer (=Melde-Nummer) und allen Angaben inclusive der vollständigen Ring-Nummer einzutragen. Die Nummerierung ist später fortzusetzen ohne dabei Nummern für bereits abgegebene oder verstorbene Tiere erneut zu verwenden. Dabei ist auch eine jährliche Nummerierung wie 2015/1 bis 2015/22 möglich.
    2. Der Meldetabelle sind die mit den einmaligen laufenden Nummern versehenen Nachweiskopien beizufügen wie EU-Bescheinigungen, Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht (bei gezüchteten offen beringten B-Vögeln) sowie Zeugenbestätigungen für Zucht und für Altbesitz (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen).
    3. Nach der Erstmeldung sind unter Angabe der einmaligen laufenden Nummer (=Melde-Nummer) nur noch die Veränderungen d. h. Zu- und Abgänge mindestens zweimal jährlich zu melden, z. B. durch Kopien der Meldetabelle mit den eingetragenen Änderungen.
    4. Bei einer Landschildkröte des Anhangs A sind mit der Anmeldung eine gute Kopie der bisherigen Fotodokumentation sowie ein auf ein A4-Blatt aufgeklebtes aktuelles Bauchpanzerfoto mit Datum, Gewicht und der laufenden Nummer sowie der zugehörigen EU-Bescheinigungs-Nr. einzureichen (s. Fotodokumentation bei Landschildkröten).
    5. Bei geschlossen beringten Vögeln häufig nachgezüchteter Arten des Anhangs B reicht die Angabe der vollständigen Ring-Nummer in der Regel als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft aus.
    6. Für die erste Zucht einer Art insbesondere bei selten gezüchteten Tieren sind jeweils zwei  Zeugenbestätigungen für die Zucht sowie eine kurze Beschreibung der Zuchtbedingungen einschließlich von zwei Fotos vom Zuchtverlauf als Nachweise mit einzureichen.

    Unterstützende Institutionen

    Weitergehende Informationen zu den Grundlagen des Internationalen Artenschutzes und den Anforderungen an die Halter gesetzlich geschützter Tiere erhalten Sie beim Landesamt für Umweltschutz, Fachthema Naturschutz, Internationaler Artenschutz (Cites).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht für besonders geschützte Tiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English