Einbürgerung
Beschreibung
Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.
Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einbürgerungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenden Sie sich an die Einbürgerungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in derem Bereich Sie wohnen.
- Wenn Sie in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) oder Magdeburg wohnen, ist die Stadtverwaltung für die Einbürgerung zuständig.
- Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen, ist die Landkreisverwaltung Einbürgerungsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten / Asylbewerberleistungsgewährung
Adresse
Hausanschrift
Krankenhaus
Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-stendal.de
Telefon Festnetz: +49 3931 60-8090
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals.
- Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen.
- Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.
Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Formulare
Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.
Hinweis: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde ein Beratungsgespräch führen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.
Ihre Einbürgerungsbehörde wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen versuchen, Ihren Einbürgerungsantrag zügig zu bearbeiten. Unter Umständen kann bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen, da oftmals das Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zeitaufwändig ist.
Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
Wenn für Ihre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie die notwendigen Schritte für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unternehmen. Die Einbürgerungszusicherung gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.
Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen: Verwaltungsgebühr 51.0 EUR
Gebühr für eine Einbürgerung: Verwaltungsgebühr 255.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen in einer Einbürgerungsfeier persönlich übergeben. Im Verlauf der Einbürgerungsfeier werden Sie mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind dann deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde gehen Sie zu Ihrer Meldebehörde und beantragen dort Ihren deutschenPersonalausweis. Diesen müssen Sie als Deutsche oder Deutscher besitzen, aber nicht ständig mit sich führen. Einen Reisepass brauchen Sie, wenn Sie eine Auslandsreise vorhaben, für die der Personalausweis nicht ausreicht. Hier berät Sie Ihre Meldebehörde.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Einbürgerungstest, Miteinbürgerung, Staatsangehörigkeit beantragen, Einbürgerungsleitfaden, Mehrstaatigkeit, Doppelte Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit