Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.

    Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einbürgerungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenden Sie sich an die Einbürgerungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in derem Bereich Sie wohnen.

    • Wenn Sie in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) oder Magdeburg wohnen, ist die Stadtverwaltung für die Einbürgerung zuständig.
    • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen, ist die Landkreisverwaltung Einbürgerungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Fachbereich 2 - Ordnung/Verkehr/Umwelt/Veterinär/Bauordnung/Gesundheit

    Aktuelles

    Am Haupteingang befindet sich in Rohlstuhlhöhe eine Klingel für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehbehinderung. Nach Betätigung dieser kann das Anliegen vorgetragen werden. Der entsprechende Mitarbeiter der Kreisverwaltung wird dann in einem im Erdgeschoss berhindertengerechten Büroraum das Anliegen bearbeiten. Leiterin des Fachbereiches: Frau Christiane Beyer  (Stellvertreterin der Landrätin in deren Abwesenheit)

    Beschreibung

    Am Haupteingang befindet sich in Rohlstuhlhöhe eine Klingel für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehbehinderung. Nach Betätigung dieser kann das Anliegen vorgetragen werden. Der entsprechende Mitarbeiter der Kreisverwaltung wird dann in einem im Erdgeschoss berhindertengerechten Büroraum das Anliegen bearbeiten.

    Leiterin des Fachbereiches: Frau Christiane Beyer 
    (Stellvertreterin der Landrätin in deren Abwesenheit)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 101135

    06511 Sangerhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Alte Promenade 27

    06526 Sangerhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: christiane.beyer@lkmsh.de

    Telefon Festnetz: 03464 535-4001

    Fax: 03464 535-4090

    Weitere Informationen

    Am Haupteingang befindet sich in Rohlstuhlhöhe eine Klingel für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehbehinderung. Nach Betätigung dieser kann das Anliegen vorgetragen werden. Der entsprechende Mitarbeiter der Kreisverwaltung wird dann in einem im Erdgeschoss berhindertengerechten Büroraum das Anliegen bearbeiten.

    Leiterin des Fachbereiches: Frau Christiane Beyer 
    (Stellvertreterin der Landrätin in deren Abwesenheit)

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 07.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Mansfeld-Südharz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

    • Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals.
    • Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen.
    • Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.

    Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Formulare

    Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.

    Hinweis: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde ein Beratungsgespräch führen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.

    Ihre Einbürgerungsbehörde wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen versuchen, Ihren Einbürgerungsantrag zügig zu bearbeiten. Unter Umständen kann bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen, da oftmals das Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zeitaufwändig ist.

    Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

    Wenn für Ihre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie die notwendigen Schritte für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unternehmen. Die Einbürgerungszusicherung gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.

    Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.

    Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen: Verwaltungsgebühr 51.0 EUR

    Gebühr für eine Einbürgerung: Verwaltungsgebühr 255.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen in einer Einbürgerungsfeier persönlich übergeben. Im Verlauf der Einbürgerungsfeier werden Sie mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind dann deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.

    Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde gehen Sie zu Ihrer Meldebehörde und beantragen dort Ihren deutschenPersonalausweis. Diesen müssen Sie als Deutsche oder Deutscher besitzen, aber nicht ständig mit sich führen. Einen Reisepass brauchen Sie, wenn Sie eine Auslandsreise vorhaben, für die der Personalausweis nicht ausreicht. Hier berät Sie Ihre Meldebehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Einbürgerungstest, Miteinbürgerung, Staatsangehörigkeit beantragen, Einbürgerungsleitfaden, Mehrstaatigkeit, Doppelte Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)