Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte

    Asyl beantragen

    Beschreibung

    In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte. Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) . Der Ablauf eines Asylverfahrens ist im Asylverfahrensgesetz geregelt.

    Meldet sich ein Asylsuchender bei der Grenzbehörde, leitet sie ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter, deren Einrichtung und Unterhaltung dem jeweiligen Land obliegt. Dies gilt allerdings nicht, wenn bei ihm die Voraussetzungen für die Verweigerung der Einreise vorliegen, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Sofern sich ein Ausländer erst im Inland als Asylsuchender zu erkennen gibt, wird er ebenfalls zunächst an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. In Sachsen-Anhalt befindet sich die Zentrale Anlaufstelle in Halberstadt.

    Asylbewerber stellen dann in einer der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die sich jeweils in unmittelbarer Nähe einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden, ihren Asylantrag. Dabei erfolgt ein Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister (AZR) und es wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt, die ein vorläufiges Bleiberecht zur Durchführung des Asylverfahrens in der Bundesrepublik gewährt.

    Anschließend erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene, nicht öffentliche Anhörung des Asylbewerbers durch einen Einzelentscheider des Bundesamtes. Dazu muss dieser persönlich erscheinen, seine Verfolgungsgründe darlegen sowie vorhandene Urkunden vorlegen. Danach fällt eine Entscheidung über den Asylantrag. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich das individuelle Einzelschicksal.

    Die Entscheidung über den Asylantrag ergeht schriftlich und enthält eine Begründung. Sie wird dem Asylbewerber mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstrasse 210

    90461 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0911 943-0

    Fax: 0911 943-1000

    E-Mail: info@bamf.de

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de