Einsicht ins Bußgeldverfahren beantragen
Beschreibung
Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn eine schwere Ordnungswidrigkeit vorliegt. Typische Beispiele sind nicht geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze, Verkehrsverstöße auf Autobahnen usw.. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog im einzelnen aufgeführt. Der Bußgeldkatalog bestimmt Regelsätze für die Höhe des Bußgelds und sieht für bestimmte Verstöße auch die Anordnung eines Fahrverbots vor.
Das Bußgeldverfahren ist aufwendiger als das Verwarnungsgeldverfahren. Im Bußgeldverfahren finden grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechende Anwendung. Bußgelder haben in der Regel eine Höhe von mindestens 40,00 Euro. Ein entsprechender bestandskräftiger Bußgeldbescheid ist immer auch mit der Eintragung von mindestens einem Punkt in das Verkehrszentralregister verbunden.
Nachdem der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und der Sachverhalt aufgeklärt ist, erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tat eine Straftat ist, so gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.
Anhörungsbogen:
- wird immer dem Fahrzeughalter zugesandt
- es wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern
- Führer des Fahrzeuges kann benannt werden (z.B. bei Firmenwagen)
Zahlung:
Bei Einverständniserklärung zum Vorwurf besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche.
Rechtsanspruch im Rahmen der Anhörung:
- kein Rechtsanspruch auf eine Rückäußerung
- Die Verwaltungsbehörde kann ohne eine weitere Mitteilung einen Bußgeldbescheid erlassen.
Bußgeldbescheid:
- Festsetzung der Geldbuße
- Erhebung der Gebühren, Auslagen nach Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Betroffener kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst ist der Bescheid mahn- und vollstreckbar.
Vollstreckung:
-
bei fehlender Reaktion: Vollstreckung bis zur Pfändung
-
bei fristgerechtem Einspruch, wird nochmals geprüft
Zuständigkeit
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (fließender Verkehr) ist die Zentrale Bußgeldstelle zuständig. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 0391/5075-400 zu erreichen.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Ordnung u. Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schkopau, Am Schloß
Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
Schkopau, Am Schloß
Straßenbahn: Tram 5
Schkopau, Bahnhof
Regionalbahn: Halle-Eisenach
Schkopau, Bunawerke
Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
Schkopau, Schulstraße
Bus: Linie 724
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:       nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:     09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch:     nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag:        nach vorheriger Terminvereinbarung
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Verwarnung bezahlen, Ordnungswidrigkeit, Bankverbindung, Strafgeld, Strafe, Bußgeld bezahlen