Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

    Einsicht ins Bußgeldverfahren beantragen

    Beschreibung

    Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn eine schwere Ordnungswidrigkeit vorliegt. Typische Beispiele sind nicht geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze, Verkehrsverstöße auf Autobahnen usw.. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog im einzelnen aufgeführt. Der Bußgeldkatalog bestimmt Regelsätze für die Höhe des Bußgelds und sieht für bestimmte Verstöße auch die Anordnung eines Fahrverbots vor.

    Das Bußgeldverfahren ist aufwendiger als das Verwarnungsgeldverfahren. Im Bußgeldverfahren finden grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechende Anwendung. Bußgelder haben in der Regel eine Höhe von mindestens 40,00 Euro. Ein entsprechender bestandskräftiger Bußgeldbescheid ist immer auch mit der Eintragung von mindestens einem Punkt in das Verkehrszentralregister verbunden.

    Nachdem der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und der Sachverhalt aufgeklärt ist, erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tat eine Straftat ist, so gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.

    Anhörungsbogen:

    • wird immer dem Fahrzeughalter zugesandt
    • es wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern
    • Führer des Fahrzeuges kann benannt werden (z.B. bei Firmenwagen)

    Zahlung:
    Bei Einverständniserklärung zum Vorwurf besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche.


    Rechtsanspruch im Rahmen der Anhörung:

    • kein Rechtsanspruch auf eine Rückäußerung
    • Die Verwaltungsbehörde kann ohne eine weitere Mitteilung einen Bußgeldbescheid erlassen.

    Bußgeldbescheid:

    • Festsetzung der Geldbuße
    • Erhebung der Gebühren, Auslagen nach Ordnungswidrigkeitsgesetz
    • Betroffener kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst ist der Bescheid mahn- und vollstreckbar.

    Vollstreckung:

    • bei fehlender Reaktion: Vollstreckung bis zur Pfändung

    • bei fristgerechtem Einspruch, wird nochmals geprüft

    Zuständigkeit

    Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (fließender Verkehr) ist die Zentrale Bußgeldstelle zuständig. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 0391/5075-400 zu erreichen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Amtsleiter: Herr Andrè Walther

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 101135

    06511 Sangerhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Alte Promenade 27

    06526 Sangerhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3464 535-4190

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-4101

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Mansfeld - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Lutherstraße 9

    06343 Mansfeld

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
      Linie:
      • Regionalbahn: "Wipperliese"
    • Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
      Linie:
      • Bus: 372, 400, 431
    • Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
      Linie:
      • Bus: 400, 431

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034782 871-18

    Fax: 034782 871-65

    Telefon Festnetz: 034782 871-64

    Telefon Festnetz: 034782 871-66

    E-Mail: ordnungsamt@mansfeld.eu

    Internet

    Weitere Informationen

    Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Strafe, Ordnungswidrigkeit, Strafgeld, Bankverbindung, Bußgeld bezahlen, Verwarnung bezahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English