Einsicht ins Bußgeldverfahren beantragen
Beschreibung
Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn eine schwere Ordnungswidrigkeit vorliegt. Typische Beispiele sind nicht geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze, Verkehrsverstöße auf Autobahnen usw.. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog im einzelnen aufgeführt. Der Bußgeldkatalog bestimmt Regelsätze für die Höhe des Bußgelds und sieht für bestimmte Verstöße auch die Anordnung eines Fahrverbots vor.
Das Bußgeldverfahren ist aufwendiger als das Verwarnungsgeldverfahren. Im Bußgeldverfahren finden grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechende Anwendung. Bußgelder haben in der Regel eine Höhe von mindestens 40,00 Euro. Ein entsprechender bestandskräftiger Bußgeldbescheid ist immer auch mit der Eintragung von mindestens einem Punkt in das Verkehrszentralregister verbunden.
Nachdem der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und der Sachverhalt aufgeklärt ist, erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tat eine Straftat ist, so gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.
Anhörungsbogen:
- wird immer dem Fahrzeughalter zugesandt
- es wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern
- Führer des Fahrzeuges kann benannt werden (z.B. bei Firmenwagen)
Zahlung:
Bei Einverständniserklärung zum Vorwurf besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche.
Rechtsanspruch im Rahmen der Anhörung:
- kein Rechtsanspruch auf eine Rückäußerung
- Die Verwaltungsbehörde kann ohne eine weitere Mitteilung einen Bußgeldbescheid erlassen.
Bußgeldbescheid:
- Festsetzung der Geldbuße
- Erhebung der Gebühren, Auslagen nach Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Betroffener kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst ist der Bescheid mahn- und vollstreckbar.
Vollstreckung:
-
bei fehlender Reaktion: Vollstreckung bis zur Pfändung
-
bei fristgerechtem Einspruch, wird nochmals geprüft
Zuständigkeit
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (fließender Verkehr) ist die Zentrale Bußgeldstelle zuständig. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 0391/5075-400 zu erreichen.
Ansprechpartner
Sachgebiet Gewerbe und Bußgeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 3949 912-309
Telefon Festnetz: +49 3949 9120
E-Mail: gewerbe@oscherslebenbode.de
E-Mail: hundeangelegenheiten@oscherslebenbode.de
E-Mail: bussgeld@oscherslebenbode.de
Internet
Stadt Oschersleben (Bode) - Bußgeld
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100252
39382 Oschersleben (Bode)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hackelberg
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Brauwinkel
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
Linie:- Bus: 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 668, 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Thiemann (Sachbearbeiterin)
Internet
Formulare
SEPA-Basislastschriftmandat
Formulare
Hinweise für Oschersleben (Bode): Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Bußgeld bezahlen, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Verwarnung bezahlen, Bankverbindung, Strafgeld