Einsicht ins Bußgeldverfahren beantragen
Beschreibung
Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn eine schwere Ordnungswidrigkeit vorliegt. Typische Beispiele sind nicht geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze, Verkehrsverstöße auf Autobahnen usw.. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog im einzelnen aufgeführt. Der Bußgeldkatalog bestimmt Regelsätze für die Höhe des Bußgelds und sieht für bestimmte Verstöße auch die Anordnung eines Fahrverbots vor.
Das Bußgeldverfahren ist aufwendiger als das Verwarnungsgeldverfahren. Im Bußgeldverfahren finden grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren entsprechende Anwendung. Bußgelder haben in der Regel eine Höhe von mindestens 40,00 Euro. Ein entsprechender bestandskräftiger Bußgeldbescheid ist immer auch mit der Eintragung von mindestens einem Punkt in das Verkehrszentralregister verbunden.
Nachdem der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und der Sachverhalt aufgeklärt ist, erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tat eine Straftat ist, so gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.
Anhörungsbogen:
- wird immer dem Fahrzeughalter zugesandt
- es wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern
- Führer des Fahrzeuges kann benannt werden (z.B. bei Firmenwagen)
Zahlung:
Bei Einverständniserklärung zum Vorwurf besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche.
Rechtsanspruch im Rahmen der Anhörung:
- kein Rechtsanspruch auf eine Rückäußerung
- Die Verwaltungsbehörde kann ohne eine weitere Mitteilung einen Bußgeldbescheid erlassen.
Bußgeldbescheid:
- Festsetzung der Geldbuße
- Erhebung der Gebühren, Auslagen nach Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Betroffener kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst ist der Bescheid mahn- und vollstreckbar.
Vollstreckung:
-
bei fehlender Reaktion: Vollstreckung bis zur Pfändung
-
bei fristgerechtem Einspruch, wird nochmals geprüft
Zuständigkeit
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (fließender Verkehr) ist die Zentrale Bußgeldstelle zuständig. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 0391/5075-400 zu erreichen.
Ansprechpartner
Stadt Kalbe (Milde) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kalbe (Milde), Bahnhofstr.
Linie:- Bus: 100
- Haltestelle: Kalbe (Milde), Petersberg
Linie:- Bus: 100, 120
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nur nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Renate Ahlfeld (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039080 971-20
E-Mail: rahlfeld@stadt-kalbe-milde.de
Frau Gabriele Dobberstein (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039080 971-23
Internet
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03901 840-3301
Fax: 03901 840-2199
Kontaktperson
Heidi Wüstenhagen (Sachgebietsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03901 840-3301
Stichwörter
Jagdbehörde Fischereibehörde Gewerbeamt Waffenbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Bußgeld bezahlen, Strafe, Strafgeld, Ordnungswidrigkeit, Bankverbindung, Verwarnung bezahlen