Saisonkennzeichen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.
Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.
Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.
Hinweis:
Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt
Adresse
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Postfachadresse
Postfach 1151
06618 Naumburg (Saale)
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Fax: 03445 73-1599
Telefon Festnetz: 03445 73-1510(Kfz-Zulassungswesen)
Telefon Festnetz: 03445 73-1505(Führerscheinstelle)
Telefon Festnetz: 03445 73-1515(Sekretariat)
E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de
Internet
Formulare
Antrag auf Zuteilung / Reservierung von Wunschkennzeichen
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
- bei Vertretung des Halters: Vollmacht
- Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung
- HU-Bescheinigung
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundgebühr: 26,30 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt