Saisonkennzeichen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

    Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.

    Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.

    Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.

    Hinweis:
    Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
    Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nur mit Online-Termin Mo: 8:30-11:30, 13.00-15.000 Die: 8:30-11:30, 13.00-17.00 Mi: geschlossen Do: 8.30-11.30, 13.00-15.00 Fr: 8.30-11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03901 840-614

    Telefon Festnetz: 03901 840-0(Sachgebietsleiterin)

    E-Mail: info-kfz@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    • Susanne Lange (Sachgebietsleiterin)

    Stichwörter

    Straßenverkehrsamt Zulassung

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
    • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
    • bei Vertretung des Halters: Vollmacht
    • Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Versicherungsbestätigung
    • HU-Bescheinigung
    • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Grundgebühr: 26,30 Euro

    Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English