Saisonkennzeichen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

    Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.

    Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.

    Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.

    Hinweis:
    Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
    Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    BürgerBüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 32

    39124 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 1, 8, 9 und 10
    Haltestelle: Kastanienstrasse

    Linienbus:
    Linie: 52 und 71
    Haltestelle: Kastanienstrasse

    Linie: 69
    Haltestelle: Grünstrasse

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2010 (von: Landeshauptstadt Magdeburg Webservice)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    BürgerBüro West

    Adresse

    Hausanschrift

    Bruno-Beye-Ring 50

    39130 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 4 und 5
    Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro

    Linienbus:
    Linie: 72
    Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2010 (von: Landeshauptstadt Magdeburg Webservice)

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    BürgerBüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Leiterstraße 2a

    39104 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:

    Linie 2,5,9 und 10
    Haltestelle Leiterstr.

    Linie: 6 und 8
    Haltestelle: Verkehrsbetriebe

    Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

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    Deutsch

    Sprache: de

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    BürgerBüro Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Salbker Chaussee 67

    39118 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 9
    Haltestelle: Bördepark Ost

    Linienbus:
    Linie: 54
    Haltestelle: Bördepark Ost

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2017 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
    • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
    • bei Vertretung des Halters: Vollmacht
    • Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Versicherungsbestätigung
    • HU-Bescheinigung
    • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Grundgebühr: 26,30 Euro

    Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)