Saisonkennzeichen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.
Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.
Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.
Hinweis:
Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Team Kfz - Zulassungsbehörde
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: 09:00 - 12:00 Uhr Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Zulassung eines Fahrzeuges durch Bevollmächtigte
erforderliche Unterlagen
- Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
- bei Vertretung des Halters: Vollmacht
- Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung
- HU-Bescheinigung
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Saisonkennzeichen
zusätzlich
- ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
- bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Firmen: aktueller Gewerbeanmeldung oder aktuellem Handelsregisterauszug
- bei GbR: Vertrag und benannte Vertreter
Bei einer Änderung der Zulassung eines Fahrzeuges von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen, oder einer Änderung des Saisonzeitraumes, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde darüber, ob Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern bereits ausgestellt) vorlegen müssen. Dies ist notwendig, wenn Ihr derzeitiges Kennzeichens mehr als 7 Stellen hat.
zusätzlich
- ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
- bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Firmen: aktueller Gewerbeanmeldung oder aktuellem Handelsregisterauszug
- bei GbR: Vertrag und benannte Vertreter
Bei einer Änderung der Zulassung eines Fahrzeuges von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen, oder einer Änderung des Saisonzeitraumes, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde darüber, ob Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern bereits ausgestellt) vorlegen müssen. Dies ist notwendig, wenn Ihr derzeitiges Kennzeichens mehr als 7 Stellen hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Saisonkennzeichen
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte erfolgen
Dritte haben eine Vollmacht (Vordruck siehe Anträge/ Formulare) und ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie ein Personaldokument des Antragstellers (Original) vorzulegen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte erfolgen
Dritte haben eine Vollmacht (Vordruck siehe Anträge/ Formulare) und ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie ein Personaldokument des Antragstellers (Original) vorzulegen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Kosten
Grundgebühr: 26,30 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Saisonkennzeichen
- 26,30 EUR - 44,00 EUR (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
- Antrag auf Wunschkennzeichen, zusätzlich 10,20 EUR (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)
- kostenlose Online-Reservierung eines Wunschkennzeichen
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
- 26,30 EUR - 44,00 EUR (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
- Antrag auf Wunschkennzeichen, zusätzlich 10,20 EUR (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)
- kostenlose Online-Reservierung eines Wunschkennzeichen
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt