Wiederzulassung für ein Fahrzeug auf einen anderen Halter (Umschreibung) beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.

    Die Ummeldung Ihres bereits zugelassenen Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

    • Hauptwohnsitz,
    • Betriebssitz oder
    • Ihre Niederlassung haben.

    Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

    Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

    Hinweis: Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Umschreibung stellen Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Team Kfz - Zulassungsbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: 09:00 - 12:00 Uhr Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 345 2211463

    E-Mail: zulassungsbehoerde@halle.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Merkblatt zur Zulassung eines Fahrzeugs in Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

    Achtung: Sie müssen in der Regel weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung mit Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundesland. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde nach.

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Umschreibung des Kfz auf einen anderen Halter

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind folgende erforderlich:

    • Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
    • Hinweis: Bei Änderung der Kennzeichen, sind die aktuellen Kennzeichen mit vorzulegen.

    Zusätzlich bei Beantragung

    • durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und eines Personaldokumentes des Fahrzeughalters sowie das Personaldokument des Antragstellers; die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen 
    • für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift der/des Geschäftsführer(s)
    • für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
    • für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannter Vertreter
    • für GbR: Vertrag und benannter Vertreter

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind folgende erforderlich:

    • Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
    • Hinweis: Bei Änderung der Kennzeichen, sind die aktuellen Kennzeichen mit vorzulegen.

    Zusätzlich bei Beantragung

    • durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und eines Personaldokumentes des Fahrzeughalters sowie das Personaldokument des Antragstellers; die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen 
    • für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift der/des Geschäftsführer(s)
    • für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
    • für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannter Vertreter
    • für GbR: Vertrag und benannter Vertreter

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Onlineverfahren möglich: ja, über das Online-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Persönliche Antragstellung: 

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen. 
    • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. 
    • Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen. 
      • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde 
    • Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. 
    • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. 

    Onlineverfahren: 

    • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf. 
    • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. 
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein. 
    • Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
    • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden: 
      • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. 
      • Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. 
      • Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
      • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit. 
      • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
    • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
      • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
      • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post. 
      • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen. 

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Umschreibung des Kfz auf einen anderen Halter

    Antragstellung

    • persönlich oder
    • ein bevollmächtigter Dritter

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Antragstellung

    • persönlich oder
    • ein bevollmächtigter Dritter

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Fristen

    Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel keine

    Kosten

    Je nach Umfang des Zulassungsvorgangs unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Umschreibung des Kfz auf einen anderen Halter

    19,60 Euro - 34,00 Euro
    (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
    10,20 EUR zusätzlich für Antrag auf Wunschkennzeichen

    19,60 Euro - 34,00 Euro
    (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
    10,20 EUR zusätzlich für Antrag auf Wunschkennzeichen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Umschreibung des Kfz auf einen anderen Halter

    Für die Ummeldung braucht das Fahrzeug in Halle (Saale) nicht vorgeführt zu werden.

    Für die Ummeldung braucht das Fahrzeug in Halle (Saale) nicht vorgeführt zu werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 14.11.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Zulassungsbehörde, Fahrzeugbrief, Lkw, Umkennzeichnung, ummelden, Sicherungsübereignung, Transporter, Kraftfahrzeug abmelden, Zulassungsbezirk, Autohaus, Zulassungsbescheinigung, Kfz-Händler, Fahrzeugschein, Autoummeldung, Pkw, Kfz-Ummeldung, Anmeldung, Gebrauchtwagen, Kfz, Neuwagen, Kraftfahrzeug umschreiben, Motorrad, Umschreibung, Halterwechsel, Kaufvertrag, Autoverkauf, KFZ ummelden, Auto, KFZ Ummeldung, Vollmacht, Zulassungsstelle, Autohändler, Fahrzeuganmeldung, Zulassungswesen, Vorführbefreiung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)