Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
    Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tauentzienstr. 5

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Zulassung: Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges
    Zulassung: Merkblatt für den Landkreis Stendal: Vorzulegende Dokumente und Unterlagen in der Kfz-Zulassungsstelle
    Merkblatt: Vorzulegende Dokumente und Unterlagen in der Kfz-Zulassungsstelle für folgende Fälle: An- und Ummeldung eines Fahrzeugs vorübergehende Stillegung / endgültige Abmeldung Berichtigung der Halterdaten Eintragung technischer Änderungen Zuteilung von Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten Meldung des Verlustes von Kennzeichenschildern oder Diebstahl von Fahrzeugen oder Diebstahl von Kennzeichenschildern Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung II / des Fahrzeugbriefes oder Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugscheines Internationaler Fahrzeugschein (Zollkennzeichen) Feinstaubplaketten

    Stichwörter

    Straßenverkehrsamt

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    Anhänger außer Betrieb setzen, Totalschaden, Bus stilllegen, Motorrad außer Betrieb setzen, Anhänger stilllegen, Pkw stilllegen, Entsorgung, Motorrad stilllegen, Pkw verschrotten, Anhänger verschrotten, Motorrad abmelden, Kfz stilllegen, Kfz verschrotten, Pkw außer Betrieb setzen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Lkw stilllegen, Fahrzeug stilllegen, Lkw abmelden, Fahrzeug verschrotten, Automobil, Pkw entsorgen, Motorrad verschrotten, Anhänger abmelden, Motorrad entsorgen, Anhänger entsorgen, Pkw abmelden, Bus abmelden, KFZ abmelden, Auto, Stilllegung, Kfz außer Betrieb setzen, Verschrottung, Fahrzeug abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de