Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Kfz-Zulassungsbehörde/Bürgerbüros
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Montag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 Uhr    für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30 - 10:00 Uhr    für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00    für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00    für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:00 Uhr Samstag (nur Bernburg): Nur nach Terminvereinbarung in der "Online-Terminbuchung" auf der Homepage des Salzlandkreises 09:00-12:00 Uhr  An diesem Tag keine telefonische Erreichbarkeit!
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2000(> Bernburg)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2002(> Aschersleben)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2001(> Schönebeck)
Fax: +49 3471 684-552000(> Bernburg)
Fax: +49 3471 684-552002(> Aschersleben)
Fax: +49 3471 684-552001(> Schönebeck)
E-Mail: strassenverkehr@kreis-slk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024
Stichwörter
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