Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
SG Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Merseburg, Freiligrathstraße
Bus: Merseburg, Freiligrathstraße
Merseburg, Haekelstraße
Bus: Merseburg, Haekelstraße
Merseburg, Haekelstraße
Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
Hinweis: Die Zulassungsstelle des Landkreises Saalekreis ist am Mittwoch, dem 14. Februar 2024 geschlossen. Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr Mi: 09:00 – 12:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung:  Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste. Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich. Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Kontakt
Formulare
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Kfz-Zulassung Terminreservierung
Online Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
Stichwörter
Auto, abmelden, ummelden, KFZ, Zulassung, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024
Stichwörter
Anhänger stilllegen, Automobil, Motorrad außer Betrieb setzen, Entsorgung, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Stilllegung, Motorrad verschrotten, Bus stilllegen, Verschrottung, Anhänger verschrotten, Totalschaden, Lkw abmelden, Pkw verschrotten, Lkw stilllegen, KFZ abmelden, Kfz außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad entsorgen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Fahrzeug verschrotten, Kfz stilllegen, Pkw entsorgen, Pkw abmelden, Pkw stilllegen, Fahrzeug stilllegen, Anhänger entsorgen, Auto, Motorrad stilllegen, Kfz verschrotten, Anhänger abmelden, Fahrzeug abmelden