Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
    Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.

    Ansprechpartner

    SG Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißenfelser Straße 46 a-c

    06217 Merseburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merseburg, Haekelstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße
    • Haltestelle: Merseburg, Haekelstraße
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Haekelstraße
    • Haltestelle: Merseburg, Freiligrathstraße
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Freiligrathstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1454

    06217 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Die Zulassungsstelle des Landkreises Saalekreis ist am Mittwoch, dem 14. Februar 2024 geschlossen. Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 09:00 - 12:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung: Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorherigerOnline-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste. Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich. Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

    Kontakt

    Fax: 03461 40-1848

    Telefon Festnetz: 03461 40-1831

    E-Mail: strassenverkehrsamt@saalekreis.de

    Internet

    Formulare

    Kfz-Zulassung Terminreservierung
    Online Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
    SEPA Formular KfZ-Steuer
    Kfz-Zulassung online für Fahrzeughändler
    KFZ Zulassung online

    Stichwörter

    Auto, abmelden, ummelden, KFZ, Zulassung, Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    Kfz außer Betrieb setzen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Bus stilllegen, Kfz stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, Fahrzeug abmelden, Motorrad entsorgen, Fahrzeug verschrotten, Pkw stilllegen, Automobil, Anhänger außer Betrieb setzen, Anhänger stilllegen, Kfz verschrotten, Totalschaden, Pkw abmelden, Pkw verschrotten, Fahrzeug stilllegen, KFZ abmelden, Bus abmelden, Verschrottung, Pkw entsorgen, Anhänger entsorgen, Entsorgung, Auto, Motorrad abmelden, Motorrad verschrotten, Anhänger abmelden, Anhänger verschrotten, Stilllegung, Motorrad außer Betrieb setzen, Lkw abmelden, Lkw stilllegen, Motorrad stilllegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English