Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Aktueller Hinweis: Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.

    Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden (ehemalige Stilllegung), wenn es aus dem Verkehr gezogen werden soll.

    Bei Diebstahl

    Nach Diebstahl des Fahrzeuges muss die Außerbetriebsetzung (ehem. Stilllegung) beantragt werden.

    Bei Wechselkennzeichen

    Soll nur eines der beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge Außerbetrieb gesetzt werden, so ist die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil I und der fahrzeugbezogene Teil dieses Kennzeichens mit der aufgebrachten Stadt-Siegelplakette zu deren Entfernung vorzulegen.
    Das gemeinsame und fahrzeugbezogene Kennzeichenteil an dem verbleibenden Fahrzeug kann weitergeführt werden.
    Bei einer Außerbetriebsetzung auch des zweiten Fahrzeuges bzw. gleichzeitiger Außerbetriebsetzung beider Fahrzeuge, ist die zweite Zulassungsbescheinigung Teil I, das gemeinsame Kennzeichenteil sowie die fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile mit den Stadt-Siegelplaketten zu deren Entfernung vorzulegen.

    Aktueller Hinweis: Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.

    Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden (ehemalige Stilllegung), wenn es aus dem Verkehr gezogen werden soll.

    Bei Diebstahl

    Nach Diebstahl des Fahrzeuges muss die Außerbetriebsetzung (ehem. Stilllegung) beantragt werden.

    Bei Wechselkennzeichen

    Soll nur eines der beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge Außerbetrieb gesetzt werden, so ist die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil I und der fahrzeugbezogene Teil dieses Kennzeichens mit der aufgebrachten Stadt-Siegelplakette zu deren Entfernung vorzulegen.
    Das gemeinsame und fahrzeugbezogene Kennzeichenteil an dem verbleibenden Fahrzeug kann weitergeführt werden.
    Bei einer Außerbetriebsetzung auch des zweiten Fahrzeuges bzw. gleichzeitiger Außerbetriebsetzung beider Fahrzeuge, ist die zweite Zulassungsbescheinigung Teil I, das gemeinsame Kennzeichenteil sowie die fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile mit den Stadt-Siegelplaketten zu deren Entfernung vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team Kfz - Zulassungsbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: 09:00 - 12:00 Uhr Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 345 2211463

    E-Mail: zulassungsbehoerde@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen wird bei einer Außerbetriebsetzung benötigt:

    • gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl wird benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • Anzeige bei der Polizei 

    Bei Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen wird benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) 
    • amtliches Kennzeichen
    • gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • amtliches Kennzeichen
    • schriftliche Vollmacht vom Vollmachtgeber und gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen wird bei einer Außerbetriebsetzung benötigt:

    • gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl wird benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • Anzeige bei der Polizei 

    Bei Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen wird benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) 
    • amtliches Kennzeichen
    • gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • amtliches Kennzeichen
    • schriftliche Vollmacht vom Vollmachtgeber und gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter erfolgen oder durch Dritte.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Weitere Voraussetzungen für die Abmeldung per Online-Verfahren:

    Für die Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie:

    • den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
    • ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0
    • das Kennzeichen des Fahrzeugs
    • den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein)
    • die Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern)

    Hinweise zum Online-Verfahren:

    • Die Sicherheitscodes befinden sich ausschließlich unter den Siegeln, die ab dem 02.01.2015 ausgegeben wurden.
    • Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
      • Kreditkarte (Mastercard, Visa)
      • Giropay
      • Lastschrift
    • Sofern Ihr Fahrzeug bereits über einen Verwertungsnachweis verfügt ("verschrottet" ist oder zur "Verschrottung" ansteht), ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
    • Für Krafträder und Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter erfolgen oder durch Dritte.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Weitere Voraussetzungen für die Abmeldung per Online-Verfahren:

    Für die Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie:

    • den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
    • ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0
    • das Kennzeichen des Fahrzeugs
    • den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein)
    • die Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern)

    Hinweise zum Online-Verfahren:

    • Die Sicherheitscodes befinden sich ausschließlich unter den Siegeln, die ab dem 02.01.2015 ausgegeben wurden.
    • Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
      • Kreditkarte (Mastercard, Visa)
      • Giropay
      • Lastschrift
    • Sofern Ihr Fahrzeug bereits über einen Verwertungsnachweis verfügt ("verschrottet" ist oder zur "Verschrottung" ansteht), ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
    • Für Krafträder und Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Bei einer Außerbetriebsetzung:

    • 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
    • 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, derzeit nicht möglich) 
    • zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t) 

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl:

    • 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen:

    • 7,70 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
    • 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen; s. u. Zusätzliche Hinweise)
    • zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t)

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung:

    • 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
    • 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, derzeit nicht möglich) 
    • zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t) 

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl:

    • 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen:

    • 7,70 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
    • 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen; s. u. Zusätzliche Hinweise)
    • zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t)

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Anhänger stilllegen, Automobil, Motorrad außer Betrieb setzen, Entsorgung, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Stilllegung, Motorrad verschrotten, Bus stilllegen, Verschrottung, Anhänger verschrotten, Totalschaden, Lkw abmelden, Pkw verschrotten, Lkw stilllegen, KFZ abmelden, Kfz außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad entsorgen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Fahrzeug verschrotten, Kfz stilllegen, Pkw entsorgen, Pkw abmelden, Pkw stilllegen, Fahrzeug stilllegen, Anhänger entsorgen, Auto, Motorrad stilllegen, Kfz verschrotten, Anhänger abmelden, Fahrzeug abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)