Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Aktueller Hinweis: Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die  Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.


    Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden (ehemalige Stilllegung), wenn es aus dem Verkehr gezogen werden soll.

    Bei Diebstahl

    Nach Diebstahl des Fahrzeuges muss die Außerbetriebsetzung (ehem. Stilllegung) beantragt werden.

    Bei Wechselkennzeichen

    Soll nur eines der beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge Außerbetrieb gesetzt werden, so ist die entsprechende Zulassungsbescheinigung Teil I und der fahrzeugbezogene Teil dieses Kennzeichens mit der aufgebrachten Stadt-Siegelplakette zu deren Entfernung vorzulegen.
    Das gemeinsame und fahrzeugbezogene Kennzeichenteil an dem verbleibenden Fahrzeug kann weitergeführt werden.
    Bei einer Außerbetriebsetzung auch des zweiten Fahrzeuges bzw. gleichzeitiger Außerbetriebsetzung beider Fahrzeuge, ist die zweite Zulassungsbescheinigung Teil I, das gemeinsame Kennzeichenteil sowie die fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile mit den Stadt-Siegelplaketten zu deren Entfernung vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
    Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.

    Ansprechpartner

    Team Kfz - Zulassungsbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2211463

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: zulassungsbehoerde@halle.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen wird bei einer Außerbetriebsetzung benötigt:

    • gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl wird benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • Anzeige bei der Polizei 

    Bei Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen wird benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) 
    • amtliches Kennzeichen
    • gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person

    Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    • amtliches Kennzeichen
    • schriftliche Vollmacht vom Vollmachtgeber und gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter erfolgen oder durch Dritte.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Bei allgemeiner Außerbetriebsetzung und bei Außerbetriebsetzung von Fahrzeungen mit Wechselkennzeichen kann die Abmeldung auch per Online-Verfahren (internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen) erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Fahrzeug neue Kennzeichen, Siegelplaketen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 02.01.2015 zugeteilt wurde.

    Weitere Voraussetzungen für die Abmeldung per Online-Verfahren:

    Für die Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie:

    • den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
    • ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0
    • das Kennzeichen des Fahrzeugs
    • den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein)
    • die Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern)

    Hinweise zum Online-Verfahren:

    • Die Sicherheitscodes befinden sich ausschließlich unter den Siegeln, die ab dem 02.01.2015 ausgegeben wurden.
    • Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
      • Kreditkarte (Mastercard, Visa)
      • Giropay
      • Lastschrift
    • Sofern Ihr Fahrzeug bereits über einen Verwertungsnachweis verfügt ("verschrottet" ist oder zur "Verschrottung" ansteht), ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
    • Für Krafträder und Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung), allgemein, nach Diebstahl und für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

    Bei einer Außerbetriebsetzung:

    • 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
    • 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen; s. u. Zusätzliche Hinweise) 
    • zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t) 

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung aufgrund von Fahrzeugdiebstahl:

    • 7,80 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Bei einer Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen:

    • 7,70 Euro bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde
    • 5,70 Euro bei einer Online-Abmeldung (Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen; s. u. Zusätzliche Hinweise)
    • zusätzlich 5,10 EUR bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises (Verschrottungsprotokoll, gilt nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1, bis 3,5t)

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    Anhänger abmelden, Pkw entsorgen, Pkw stilllegen, Auto, Pkw außer Betrieb setzen, Anhänger entsorgen, Totalschaden, Lkw stilllegen, Automobil, Fahrzeug stilllegen, Motorrad entsorgen, Motorrad außer Betrieb setzen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Bus stilllegen, Fahrzeug abmelden, Fahrzeug verschrotten, Lkw abmelden, KFZ abmelden, Anhänger verschrotten, Pkw abmelden, Motorrad verschrotten, Entsorgung, Stilllegung, Anhänger außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Verschrottung, Motorrad stilllegen, Motorrad abmelden, Anhänger stilllegen, Kfz außer Betrieb setzen, Pkw verschrotten, Bus abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de