Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Hinweis:
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind (wie z.B. die Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen und Bus), gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: PEP Prima Einkaufspark
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2004
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
-
aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
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Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
-
ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
-
Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
-
Wenn eine Prüfung verlangt wird: ein Behördenführungszeugnis
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
ohne Probezeit: EUR 35,00
mit Probezeit: EUR 35,80
Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für ein Behördenführungszeugnis fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt am 10.09.2019
Stichwörter
Ausland, Fahrerlaubnis, Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben, Führerschein