Führerschein Wiederaushändigung

    Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

    Ansprechpartner

    Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    06618 Naumburg (Saale)

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
      Linie:
      • Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
    • Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
      Linie:
      • Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
    • Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
      Linie:
      • Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03445 73-1599

    Telefon Festnetz: 03445 73-1510(Kfz-Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03445 73-1505(Führerscheinstelle)

    Telefon Festnetz: 03445 73-1515(Sekretariat)

    E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Am Hauptsitz Schönburger Straße 41 in Naumburg befinden sich an allen Gebäuden Rollstuhlrampen. An der Außenstelle Am Stadtpark in Weißenfels befindet sich ein behindertengerechter Eingang im Hof. Die Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

    Allgemein:

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
    • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
    • ggf. ausbildende Fahrschule (wenn Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden - siehe Hinweise)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen (Behördenführungszeugnis) 

    Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach
      Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
    Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.


    In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerscheinneuerteilung nach Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Wiedererteilung, Führerschein wiederbekommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English