Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Beschreibung
Führescheinangelegenheiten
Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.
Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de
Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten
Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)
Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines "Kartenführerscheines" sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.
Die Umtauschfristen in der Übersicht:
Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998
vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958 Umtausch bis 19.07.2022
1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025
Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999
1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
2008 Umtausch bis 19.01.2029
2009 Umtausch bis 19.01.2030
2010 Umtausch bis 19.01.2031
2011 Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033
Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Kontakt
Fax: +49 3904 7240-3670
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3610
Kontaktperson
Herr Domenik Siegmund (Sachgebietsleiter)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung/ Erweiterung/ Wiedererteilung), ausfüllbar
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
Allgemein:
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
- ggf. ausbildende Fahrschule (wenn Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden - siehe Hinweise)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen (Behördenführungszeugnis)
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach
Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.
In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Führerscheinneuerteilung nach Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Wiedererteilung, Führerschein wiederbekommen