Führerschein Wiederaushändigung

    Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

    Beschreibung

    Führescheinangelegenheiten

    Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.

    Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten  unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten

      Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)

      Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.

      Die Umtauschfristen in der Übersicht:

      Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998

      vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
      1953 bis 1958 Umtausch bis 19.07.2022
      1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
      1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
      1971 oder später Umtausch bis 19.01.2025


      Ausstellungsjahr / Inhaber von Karten-Führerscheinen / Ausstellungsdatum ab 01.01.1999

      1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
      2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
      2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
      2008 Umtausch bis 19.01.2029
      2009 Umtausch bis 19.01.2030
      2010 Umtausch bis 19.01.2031
      2011 Umtausch bis 19.01.2032
      2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033

       
      Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.

      Adresse

      Hausanschrift

      Bornsche Straße 2

      39340 Haldensleben

      Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10
      Gebühren: nein


      Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50
      Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Hausanschrift

      Triftstraße 9-10

      39387 Oschersleben (Bode)

      Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10
      Gebühren: nein


      Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50
      Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

      Postanschrift

      Postfach 10 01 53

      39331 Haldensleben

      Öffnungszeiten

      Standort Haldensleben Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Standort Oschersleben Mo. geschlossen Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3610

      Fax: +49 3904 7240-3670

      E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

      Bankverbindung

      Landkreis Börde

      Empfänger: Landkreis Börde

      IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

      BIC: NOLADE21HDL

      Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

      Formulare

      Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung/ Erweiterung/ Wiedererteilung), ausfüllbar

      Version

      Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

      Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Hubl, Justin)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

      Allgemein:

      • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
      • Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
      • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
      • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
      • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
      • ggf. ausbildende Fahrschule (wenn Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden - siehe Hinweise)
      • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen (Behördenführungszeugnis) 

      Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

      • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
      • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

      Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

      • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
      • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
      • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

      Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

      • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach
        Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)

      Rechtsgrundlage(n)

      Hinweise (Besonderheiten)

      Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
      Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.


      In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Version

      Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

      Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

      Stichwörter

      Fahrverbot, Führerscheinneuerteilung nach Entzug, Wiedererteilung, Führerscheinentzug, Führerschein wiederbekommen, Fahrerlaubnisentzug

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)