Führerschein Wiederaushändigung

    Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht

    Wurde die Fahrerlaubnis vom Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, kann eine neue Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist wieder beantragt werden.

    Wurde die Fahrerlaubnis vom Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, kann eine neue Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist wieder beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

    Ansprechpartner

    Team Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211399

    Fax: +49 345 2211384

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@halle.de

    Formulare

    Fotomustertafel BMI aus 2007
    Datenschutzhinweis Erlass von Ordnungsverfügungen in Bezug auf Fahrerlaubnisse

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

    Allgemein:

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
    • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
    • ggf. ausbildende Fahrschule (wenn Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden - siehe Hinweise)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen (Behördenführungszeugnis) 

    Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach
      Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht

    • Das Antragsformular wird im Beisein des Antragstellers von der Fahrerlaubnisbehörde erstellt.
    • Das Antragsformular wird im Beisein des Antragstellers von der Fahrerlaubnisbehörde erstellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht

    Die Antragstellung kann ausschließlich persönlich erfolgen.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Die Antragstellung kann ausschließlich persönlich erfolgen.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht

    • 4 Wochen bis 3 Monate
    • 4 Wochen bis 3 Monate

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht

    ab 100,40 EUR (fallbezogen)

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    ab 100,40 EUR (fallbezogen)

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
    Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.


    In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht

    • Die Fahrerlaubnis erlischt, wenn sie entzogen oder darauf verzichtet wurde. Bei Verhängung einer Sperrfrist lebt sie auch nicht nach deren Ablauf automatisch wieder auf. Die Fahrerlaubnis muss,  nach den Vorschriften der Ersterteilung, wieder neu beantragt werden. Die alten Besitzstände sind erloschen.
    • In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare, medizinisch-psychologische Begutachtungen, fachärztliche Begutachtungen, Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder erneute Befähigungsprüfungen zu absolvieren.
    • Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren (Klasse C, D) bzw. 10 Jahren (Klasse A, B) erloschen ist.
    • Die Fahrerlaubnis erlischt, wenn sie entzogen oder darauf verzichtet wurde. Bei Verhängung einer Sperrfrist lebt sie auch nicht nach deren Ablauf automatisch wieder auf. Die Fahrerlaubnis muss,  nach den Vorschriften der Ersterteilung, wieder neu beantragt werden. Die alten Besitzstände sind erloschen.
    • In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare, medizinisch-psychologische Begutachtungen, fachärztliche Begutachtungen, Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder erneute Befähigungsprüfungen zu absolvieren.
    • Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren (Klasse C, D) bzw. 10 Jahren (Klasse A, B) erloschen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fahrverbot, Führerscheinneuerteilung nach Entzug, Wiedererteilung, Führerscheinentzug, Führerschein wiederbekommen, Fahrerlaubnisentzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)