Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Terminvergabe erfolgt über die Onlineterminreservierung.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fahrerlaubnis des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin) Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin) Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Bormann
Frau Cornelia Albrecht
Frau Birgit Jahn
Herr Marcel Hollmann
Frau Janine Nehring
Herr Kevin Kurczyk
Herr Enrico Jacob
Frau Theresa Gluth
Frau Anja Suthau
Frau Leah Coßbau
Formulare
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Datenschutzerklärung Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Wittenberg
Vollmacht Abholung Führerschein
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Führerschein
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
- Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Rechtsgrundlage(n)
§ 48 FeV
Kosten
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MLV am 17.09.2018
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Mietwagen, Führerschein, Fahrerlaubnis für Linienbus, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen