Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung

    Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
     
    Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
     
    In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Tauentzienstr. 5

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Am Stadtsee
      Linie:
      • Bus: Am Stadtsee
    • Haltestelle: Stadtseebahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stadtseebahnhof
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt
    • Haltestelle: Finanzamt
      Linie:
      • Bus: Finanzamt

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Straßenverkehrsamt

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
    • Führerschein
    • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
    • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
    • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
    • Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 FeV

    Kosten

    Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MLV am 17.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Linienbus, Führerschein, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen, Fahrerlaubnis für Taxi

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English