Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: PEP Prima Einkaufspark
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag   08:30 - 12:30 Uhr und  13:30 - 15:00 Uhr Dienstag   08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch   geschlossen Donnerstag   08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag   08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-2004
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Führerschein
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
- Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Rechtsgrundlage(n)
§ 48 FeV
Kosten
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MLV am 17.09.2018
Stichwörter
Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen, Fahrerlaubnis für Linienbus