Ersatzführerschein beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Adresse
Hausanschrift
Am Stadtsee
Bus: Am Stadtsee
Finanzamt
Bus: Finanzamt
Stadtseebahnhof
Regionalbahn: Stadtseebahnhof
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
Formulare
Fahrerlaubnis: Antrag auf Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts, Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (ausgestellt vor dem 01.01.1999), Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Führerscheins für einen abhanden gekommenen Führerschein
Stichwörter
Straßenverkehrsamt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
Führerscheinstelle, Führerschein, Führerschein gestohlen, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Verloren, Fahrerlaubnis, Ersatz, Führerschein verloren, Fahrerlaubnis Tausch, Diebstahl, Fahrerlaubnisbehörde, Verlust, verloren, neuer Führerschein, Führerschein unleserlich, Diebstahl Führerschein, Ersatzführerschein, Führerschein Tausch, Unleserlichkeit