Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Ersatzführerschein beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt

    Aktuelles

    Das Straßenverkehrsamt bietet aller 14 Tage samstags Sprechzeiten an. Die Termine finden Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    Postfach 1151

    06618 Naumburg (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Am Hauptsitz Schönburger Straße 41 in Naumburg befinden sich an allen Gebäuden Rollstuhlrampen. An der Außenstelle Am Stadtpark in Weißenfels befindet sich ein behindertengerechter Eingang im Hof. Die Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich.
    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03445 73-1515(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: 03445 73-1505(Führerscheinstelle)

    Telefon Festnetz: 03445 73-1510(Kfz-Zulassungswesen)

    Fax: 03445 73-1599

    E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2006

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Unleserlichkeit, Diebstahl, Fahrerlaubnisbehörde, Ersatzführerschein, Führerschein Tausch, verloren, Führerschein verloren, Verlust, neuer Führerschein, Führerschein gestohlen, Verloren, Führerscheinstelle, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein unleserlich, Führerschein Unbrauchbarkeit, Ersatz, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Diebstahl Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020