Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Ersatzführerschein beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Flugplatz 1

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Köthen, Bahnhof
    • Haltestelle: Landkreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Landkreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03496 60-1809

    E-Mail: feb@anhalt-bitterfeld.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein, neuer Führerschein, Führerschein unleserlich, Führerschein gestohlen, Ersatz, Verloren, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnisbehörde, Führerschein, Diebstahl, Fahrerlaubnis Tausch, Verlust, Führerschein Tausch, Führerschein verloren, verloren, Unleserlichkeit, Führerscheinstelle, Diebstahl Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English