Ersatzführerschein beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsabteilung Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr Freitag 08.00 - 11.30 Uhr Hinweis: Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich. Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros
Kontakt
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 5, 6
Haltestelle: Jerichower Platz
Linienbus:
Linie: 51
Haltestelle: Wörlitzer Straße
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
- Die Grundgebühr beträgt für den neuen (Ersatz-) Führerschein: 35,60 Euro
- Wenn man bis zur Erstellung weiterhin fahren möchte, ist ein vorläufiger Führerschein für 7,70 Euro notwendig.
- Bei Verlust ist eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben, die Gebühr beträgt: 30,70 Euro, welche bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (bei der Polizei) nicht fällig wird.
- Die Übersendung des Führerscheines an die Wohnanschrift (Direktversand) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro möglich.
- Die Grundgebühr beträgt für den neuen (Ersatz-) Führerschein: 35,60 Euro
- Wenn man bis zur Erstellung weiterhin fahren möchte, ist ein vorläufiger Führerschein für 7,70 Euro notwendig.
- Bei Verlust ist eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben, die Gebühr beträgt: 30,70 Euro, welche bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (bei der Polizei) nicht fällig wird.
- Die Übersendung des Führerscheines an die Wohnanschrift (Direktversand) ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro möglich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
Führerscheinstelle, Führerschein, Führerschein gestohlen, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Verloren, Fahrerlaubnis, Ersatz, Führerschein verloren, Fahrerlaubnis Tausch, Diebstahl, Fahrerlaubnisbehörde, Verlust, verloren, neuer Führerschein, Führerschein unleserlich, Diebstahl Führerschein, Ersatzführerschein, Führerschein Tausch, Unleserlichkeit