Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen
Beschreibung
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Zuständigkeit
Zuständig für Detailauskünfte sowie für die Bearbeitung und Ausstellung entsprechender Genehmigungen sind die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2159
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Fachkunde
- Bedürfnisnachweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Kosten
Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Amt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt