Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Fontanestraße/Wartehalle
Linie:- Bus: Linie 592 (Havelberg-Stendal)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mntag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mitwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt